Schadengutachten
... bei Unfall
Ein Schadengutachten sollte nach einem Unfall vom Halter der Maschine oder Komponente in Auftrag gegeben werden, um auf Grundlage der Ergebnisse die Schadenregulierung beim Verursacher oder der gegnerischen Versicherung einzufordern.
Das Gutachten informiert Sie über die vorraussichtlichen Reparaturkosten, die Reparaturdauer, die merkantile Wertminderung, den Wiederbeschaffungswert oder im Totalschadenfall über Restwert und Wiederbeschaffungsdauer. Das Schadensbild wird ausführlich in Bild und Text beschrieben.
Terminvereinbarung
... schnell und unkompliziert
Sie hatten einen unverschuldeten Unfall und fragen sich was Sie als nächstes tun müssen?
Was genau Ihre Rechte sind?
Und Sie fragen sich, wie Sie auf das Schreiben oder den Anruf der gegnerischen Versicherung reagieren sollen?
Dann sind Sie bei mir richtig!
Ich helfe Ihnen schnell und kompetent, die für Sie richtige Entscheidung zu treffen.
Ich beantworte gerne alle Ihre Fragen und stehe Ihnen mit Rat und Tat zur Seite, um Ihren Schadenfall abzuwickeln.
Rufen Sie mich gerne an!
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